in der Kinder- und Jugendarbeit
Basis der Information ist eine Neuregelung des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 72a SGB VIII). Danach sind Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, zukünftig bei bestimmten Tätigkeiten verpflichtet, dem Vorstand ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, die öffentliche Mittel der Kommune, des Landkreises oder des Landes erhalten, sind dabei verpflichtet, eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen, in der die Tätigkeiten und Maßnahmen beschrieben sind, die die Vorlage eines Führungszeugnisses erfordern.
Alle anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen sind eingeladen eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen und sich so qualitativ in ihrer Arbeit weiterzuentwickeln.
Hier gibt es verschiedene Adressen, Ansprechpartner und Infos zu aktuellen Themen in der Jugendarbeit.
Hier findet ihr Ansprechpartner und nützliche Infos aus dem Landkreis Tübingen
Kreisjugendreferat und Konzeption der Jugendförderung
Die kommunale Jugendarbeit der Landkreis-Kommunen:
Starzach
Arbeitsgemeindschaft Offene und kommunale Jugendarbeit e.V. (AOJA)
Zusammenschluss der kommunale und offene Jugendarbeit im Landkreis Tübingen
Kreisjugendring Tübingen e.V. (KJR e.V.)
Jugendverbandsarbeit im Landkreis Tübingen