in der Kinder- und Jugendarbeit
Basis der Information ist eine Neuregelung des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 72a SGB VIII). Danach sind Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, zukünftig bei bestimmten Tätigkeiten verpflichtet, dem Vorstand ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Träger von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, die öffentliche Mittel der Kommune, des Landkreises oder des Landes erhalten, sind dabei verpflichtet, eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen, in der die Tätigkeiten und Maßnahmen beschrieben sind, die die Vorlage eines Führungszeugnisses erfordern.
Alle anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen sind eingeladen eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen und sich so qualitativ in ihrer Arbeit weiterzuentwickeln.
Die Neuregelung soll als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und als ein Teil eines Schutz- und Präventionskonzeptes im Verein bzw. Verband verstanden werden. Ziel ist ein möglichst umfassender Kindsschutz, auch im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten. Worum es ausdrücklich nicht geht, ist ein „Generalverdacht“ gegenüber in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen, deren Engagement nicht hoch genug einzuschätzen ist.
Dem Landkreis wurden die Kontaktdaten der Vereine, Verbände und sonstiger Institutionen zur Verfügung gestellt. Informationsmaterialien sind aufgelistet zu finden oder können diese gerne bei der Abteilung Jugend des Landratsamtes angefordert werden (Tel.: 07071 207-2107 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Mitarbeiter stehen auch bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Infomaterialien und Musterbögen zum Downloaden:
Informationsschreiben an alle Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen
Anlage 1 - Vereinbarung (Muster)
Anlage 2 - Selbstverpflichtung (Muster)
Anlage 3 - Dokumentationsblatt (Muster)
Anlage 4a - Merkblatt Gebühren Führungszeugnis
Anlage 4b - Bescheinigung Gebührenbefreiung (Muster)
Anlage 5a - Prüfschema (Muster des Landesjugendring NRW e.V.)
Anlage 5b - Prüfschema (Muster des Deutschen Verein für öffentl. und private Fürsorge e.V.)
Anlage 7 - Bausteine für einen Ehrenkodex
Anlage 8 - Checkliste Präventionskonzept
Anlage 9 - Information für Vereine und Eltern